Rahmenbedingungen für Kindergeburtstage auf der Kinderfarm Jimbala:
Teilnehmerzahl:
12 Kinder (inkl. Geburtstagskind)
Zwei Erwachsene (Eltern, Großeltern)
In Ausnahmefällen, z. B. bei ‚Kindern mit besonderen Bedürfnissen‘, ist nach Rücksprache eine andere Teilnehmerzahl möglich.
Auf dem Platz gelten folgende Regeln:
- Kein Alkohol
- Kein Rauchen
- Keine Musikanlage
- Keine Grillparty für die ganze Familie und Verwandtschaft
- Getränke, Speisen und die dazugehörigen Utensilien sind mitzubringen
- Das ‚Geburtstagsmaterial‘ kann mit einem Auto bis zum Tor gebracht werden, anschließend muss das Auto wieder weggefahren werden
- Die eingeladenen Kinder sollen nicht mit dem Auto bis zum Tor gebracht werden à der Weg vor der Kinderfarm ist ein viel befahrener Fahrradweg und Fußgängerweg
- Parkmöglichkeiten sind in der Nähe, vor den Brücken, in ausreichender Anzahl zu finden
Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Ein extra für die Geburtstagsfeier reservierter Platz auf dem Gelände von Jimbala
- Eine Feuerstelle, Holz für das Feuer und wenn gewünscht Grillrost und Stockbrotstöcke
- Wenn wenig sonstige Besucher auf dem Platz sind, können die Kinder der Geburtstagsfeier an vom Jimbala Team veranstalteten Angeboten teilnehmen.
Erläuterung unserer Regeln:
Die Kinderfarm Jimbala ist ein pädagogisch betreuter Abenteuerplatz für Kinder. Sie ist kein Freizeitgelände für private Feiern oder Grillplatz für Familienfeiern. Kindergeburtstage sind unter Einhaltung der vorab beschriebenen Regeln erwünscht. Ist allerdings eine Familienfeier geplant, nutzen Sie bitte öffentliche ausgewiesene Grillplätze, wie z. B. auf der Seewiese, den Grillplatz in Ockstadt oder den Grillplatz auf der nahe liegenden Mathildenruhe, etc.
Ziele dieser Regeln und Geburtstagsfeiern:
Über die Kindergeburtstage sollen die Kinder und deren Eltern unsere Kinderfarm kennen und die Farm als Spielort schätzen lernen. Da wir einen erhöhten Aufwand mit Kindergeburtstagen haben, und unsere Kinderfarm, die Infrastruktur und unsere Angebote zur Verfügung stellen, freuen wir uns über eine angemessene Spende Nähere Informationen dazu geben wir Ihnen gerne. Auf Anfrage kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Weisungsbefugnis:
Die Mitarbeiter_Innen, bzw. ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sind weisungsbefugt. Sie bestimmen wo gefeiert wird, wo Feuer gemacht wird und welche Angebote stattfinden. Sie sind auch dafür verantwortlich auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Die Mitarbeiter_Innen haben auf dem Platz das Hausrecht.
Ablauf bei Beginn der Feierlichkeit:
Zu Beginn der Feier, wenn alle Kinder anwesend sind, werden unsere Regeln, die für die Kinder gelten, durch die Mitarbeiter_Innen erläutert und es wird auf weitere Besonderheiten des Platzes hingewiesen, wie z. B. Ausleihmöglicheit von Werkzeug, unsere Schnitzregeln, Gefahrenstellen wie möglicherweise herausstehende Nägel an den Hüttenbaustellen, Regeln für das Verhalten an der Feuerstelle, usw..
„Dies ist ein Abenteuerspielplatz, hier müsst Ihr selbst gut aufpassen, dass Ihr Euch nicht wehtut.“